Kontakt

Panagiota Fyssa

Panagiota Fyssa

Tel.: 0511 39099-58
Fax: 0511 39099-36

Kontaktformular

  • Öffentlichkeitsarbeit

Digitales Rezept für Arzneimittel einfach erklärt

Wie das E-Rezept funktioniert und die Patientenversorgung verbessert

Hannover, 28.02.2024 – Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, elektronische Rezepte (E-Rezepte) für verschreibungspflichtige Arzneimittel auszustellen. Gesetzlich Krankenversicherte können Verschreibungen mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte, der E-Rezept-App der Gematik oder einem Papierausdruck einlösen. Das E-Rezept macht die Gesundheitsversorgung einfacher, schneller und sicherer. Dennoch bestehen bei manchen Patienten und Patientinnen Unklarheiten, zum Beispiel wie sie das E-Rezept vorlegen oder ob Verwandte einer erkrankten Person die Medikamente aus der Apotheke abholen können. Die Apothekerkammer Niedersachsen gibt Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Rezepte bequem mit der Gesundheitskarte einlösen
Nach dem Termin erstellt der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept. Dieses ist rein digital und wird auf einem geschützten, zentralen Server abgelegt. Die Patient:innen erhalten anders als bisher kein Rezept aus Papier. Stattdessen wird ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu einem Schlüssel, mit dem jede Apotheke das Originalrezept auf dem Server abrufen und bearbeiten kann. Die eGK wird einfach in das Kartenlesegerät der Apotheke eingesteckt. Eine PIN ist nicht erforderlich. Versicherte können das E-Rezept auch mit der E-Rezept-App der Gematik einlösen. Dazu muss die entsprechende App auf dem Smartphone aufgerufen und anschließend die Verschreibung ausgewählt werden. Der QR-Code erscheint und kann dann in der Apotheke eingescannt werden.

Wie Patient:innen die E-Rezept-App der Gematik erhalten
Die offizielle, werbefreie E-Rezept-App der Gematik ist kostenlos in allen gängigen App-Stores erhältlich. Zur Freischaltung benötigen Versicherte ein modernes Smartphone und ihre eGK, die beide eine Near-Field-Communication(NFC)-Funktion besitzen, sowie die persönliche PIN. Diese kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Alternativ können Patient:innen die E-Rezept-App mit der App ihrer jeweiligen Krankenkasse freischalten.

Vorabprüfung mittels App spart Zeit
Nachdem der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept ausgestellt hat, muss es freigegeben werden. Daher kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass ein E-Rezept in der Apotheke noch nicht abrufbar ist, wenn die Patient:innen direkt von der Arztpraxis dorthin gehen. Um sicher zu gehen, dass die Medikamente in der Apotheke vorrätig sind beziehungsweise bereitgestellt werden, können Versicherte ihr E-Rezept vorab mit der E-Rezept-App der Gematik an die Apotheke ihrer Wahl übersenden. Zudem enthält die App einen Apothekenfinder, der die aktuellen Öffnungszeiten anzeigt.

Abholung durch Familienangehörige oder Nachbarn
Patient:innen, die keine Apotheke vor Ort haben oder aufgrund einer akuten Erkrankung oder altersbedingt nicht mobil sind, können ihre verschriebenen Medikamente von Verwandten und Bekannten abholen lassen. Voraussetzung ist, dass diese Personen den benötigten Schlüssel, also die eGK, vorlegen. Die E-Rezept-App der Gematik bietet eine Familienfunktion, mit der andere Versicherte die Verschreibungen von Angehörigen oder Nachbarn auf deren Wunsch hin und nach Freischaltung einsehen sowie einlösen können. Auch die Rezepte eigener minderjähriger Kinder können mit der Familienfunktion verwaltet werden.

Folgerezepte ohne Arztbesuch
Dank des E-Rezepts müssen Patient:innen nicht mehr persönlich weit entfernte Arztpraxen aufsuchen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Dies gilt sowohl für Haus- als auch für Fachärzt:innen. Alle Folgerezepte innerhalb eines Quartals können nach telefonischer Bestellung elektronisch ausgestellt und anschließend mit der eGK oder der E-Rezept-App in der Apotheke eingelöst werden. Die Patient:innen müssen lediglich weiterhin einmal pro Quartal in die Praxis kommen, um ihre Karte einlesen zu lassen.

Verbesserte Patientenversorgung
Das E-Rezept sorgt für höhere Arzneimittelsicherheit und zukünftig einfachere, effizientere Abläufe in der Apotheke. Die Apothekerinnen und Apotheker müssen die Rezepte nicht mehr von Hand einscannen und prüfen. Die Verordnung wird direkt an das Warenwirtschaftssystem übermittelt und die Abrechnung erfolgt digital. Ist eines von mehreren verschriebenen Medikamenten nicht lieferbar, kann die Apotheke die verfügbaren Arzneimittel ausgeben und im System hinterlegen, dass eines noch fehlt. Anschließend haben die Patient:innen die Möglichkeit, in einer anderen Apotheke nach dem fehlenden Arzneimittel zu fragen, ohne dass sie wie früher ein neues Papierrezept aus der Arztpraxis benötigen. Die bereits abgegebenen Arzneimittel werden direkt elektronisch erfasst.

Patientendaten sind geschützt und aktuell
Alle E-Rezepte sind stets vor unbefugtem Zugriff geschützt. Hierzu werden sie auf einem sicheren Server gespeichert, der in Deutschland liegt. Ärzt:innen und Apotheker:innen benötigen spezielle Hardware sowie elektronische Ausweise, um auf den Server zuzugreifen. Apotheker:innen können ein E-Rezept nur abrufen, wenn sie von den Patient:innen oder deren Vertrauenspersonen den Schlüssel hierzu erhalten. Wenn Versicherte ihre Krankenkasse wechseln, werden die geänderten Patientendaten beim Einlesen des E-Rezeptes automatisch aktualisiert, sodass auch die Apotheke die aktuellen Daten sofort erfassen kann.

E-Rezept als Papierausdruck
Patient:innen, die ihre Verschreibung weiterhin lieber auf Papier erhalten möchten, haben einen Anspruch darauf, in der Arztpraxis einen Papierausdruck zu erhalten. Der Ausdruck enthält den Rezeptcode und kann in der Apotheke der Wahl eingelöst werden. Neben dem Code befinden sich für die Patient:innen sichtbar die Angaben zu den verschriebenen Medikamenten und gegebenenfalls Hinweise zur Einnahme.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören mehr als 8.000 Mitglieder an. Die Apothekerin und der Apotheker sind fachlich unabhängige Heilberufler:innen. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apotheker:innen die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwerben die Studierenden Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhalten die Apotheker:innen eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung können sie eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist:innen für Gesundheit und Prävention beraten die Apotheker:innen die zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Personen kompetent und unabhängig über Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte. Apotheker:innen begleiten Patient:innen fachlich, unterstützen menschlich und helfen so, die Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon: 040 / 41 32 700
info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
Panagiota Fyssa
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
presse@apothekerkammer-nds.de
www.facebook.com/apokammer.nds
www.gesundheit-dossier.de

Bildnachweis: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.